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FAQs

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?
Gilt der Bibliotheksausweis nur in der Zweigstelle, in der er ausgestellt wurde?
Ist der Ausweis übertragbar?
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Was kostet das Entlehnen?
Wer hat Anspruch auf ermäßigte Gebühren?
Wer ist von den Gebühren befreit?
Ist für das Postservice eine Gebühr zu entrichten?
Was kann ich in der Bibliothek auch ohne Ausweis nutzen?
Warum darf man ohne Ausweis keine Medien entlehnen?
Wie suche ich nach einem gewünschten Medium?
Wie viele Medien kann ich gleichzeitig entlehnen?
Wie lange kann ich die Medien entlehnen?
Wie kann ich die Entlehnfrist verlängern?
Ist das Vorbestellen von entlehnten Medien gebührenpflichtig?
Wie erfahre ich, dass ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?
Wie kann ich feststellen, welche Medien ich entlehnt habe und wann ich sie zurückgeben muss?
Was geschieht, wenn ich ein Medium nicht rechtzeitig zurückbringe?
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?
Muss ich auch ein Medium bzw. eine Hülle ersetzen, wenn ich diese/s bereits beschädigt aus der Bibliothek mitgenommen habe?
Muss ich die Medien in die Zweigstelle zurückbringen, in der ich sie entlehnt habe?
Müssen entlehnte Medien vom/von der Inhaber/in des Ausweises persönlich zurückgebracht werden?
Wie werde ich über neu gekaufte Medien informiert?
Wird auf meine Buchwünsche und Vorschläge eingegangen?
Wie und wo gibt es die Möglichkeit der Internetnutzung?
Gilt der im Bücherbus ausgestellte Ausweis auch in den Stadtbibliotheken?
Kann man die Bücher aus dem Bücherbus auch in anderen Zweigstellen zurück geben?
Können an Schulstandorten des Bücherbusses auch Erwachsene den Bücherbus besuchen und Medien ausleihen?
Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film ausleihen?
Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?
Was ist überhaupt die "Bibliothek digital"?
Und was muss ich tun, um die "Bibliothek digital" nutzen zu können?
Kann man eine Gesamtliste der entlehnten Medien ausgedruckt bekommen?

 


Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

Gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Dokumentes, welches Ihren aktuellen Wohnsitz glaubhaft macht.

 

Gilt der Bibliotheksausweis nur in der Zweigstelle, in der er ausgestellt wurde?

Der Bibliotheksausweis ist in allen Stadtbibliotheken, der Mediathek und im Bücherbus gültig.

 

Ist der Ausweis übertragbar?

Der Bibliotheksausweis ist grundsätzlich nicht übertragbar. Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Ausweises haftet auf jeden Fall für die Benutzung desselben, d.h. auch für die auf diesen Ausweis ausgeliehenen Medien.

 

Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?

Der Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist der Bibliothek sofort zu melden, damit der Ausweis gesperrt werden kann. Für die Ausstellung des Ersatzausweises wird 1 Euro verrechnet.

 

Was kostet das Entlehnen?

Die Jahresgebühr beträgt 15 Euro, worin alle Entlehnungen inkludiert sind (nicht aber Versäumnis- und sonstige Gebühren).
Alternativ kann auch eine Halbjahresgebühr von 7,50 Euro entrichtet werden.

 

Wer hat Anspruch auf ermäßigte Gebühren?

Alle SozialCard- und Kulturpass-Inhaber:innen haben Anspruch auf die ermäßigte Jahresgebühr von 10 Euro bzw. Halbjahresgebühr von 5 Euro, die auch die Nutzung des Postservices inkludiert.
Für Student:innen der FH Joanneum ist ebenfalls eine Ermäßigung möglich - bitte kontaktieren Sie hierzu die Stadtbibliothek Graz West!

 

Wer ist von den Gebühren befreit?

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von der Jahresgebühr befreit. Die Gebührenbefreiung gilt nur für den Jahresbeitrag und die Tagesgebühr, nicht aber für Versäumnisgebühren und alle anderen Gebühren.

 

Ist für das Postservice eine Gebühr zu entrichten?

Für Kinder, Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und Kulturpass-Inhaber:innen ist das Postservice kostenlos. Erwachsene benötigen zur Nutzung des Postervices eine erweiterte Jahresmitgliedschaft um 25 Euro bzw. eine Halbjahresmitgliedschaft um 12,50 Euro.

 

Was kann ich in der Bibliothek auch ohne Ausweis nutzen?

Vor Ort können die Medien auch ohne Bibliotheksausweis genutzt werden. Ohne Ausweis ist man aber nicht berechtigt, Medien zu entlehnen oder Internet-Terminals zu benutzen.

 

Warum darf man ohne Ausweis keine Medien entlehnen?

Da die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber für die entlehnten Medien haftet, ist die Vorlage des Ausweises ein Schutz für die Inhaberin bzw. den Inhaber, um zu verhindern, dass jemand unter Angabe eines anderen Namens Entlehnungen vornehmen kann.

 

Wie suche ich nach einem gewünschten Medium?

Im Online-Katalog der Stadtbibliothek Graz oder vor Ort in einer der Zweigstellen, die als Freihandbüchereien auf die selbsttätige Suche am Regal ausgerichtet sind, oder mit Beratung und Hilfe der Bibliothekar:innen.

 

Wie viele Medien kann ich gleichzeitig entlehnen?

Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises und nach entrichteter Jahresgebühr. Die Anzahl der Medien pro Entlehnung kann von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden. Mehr als 50 Medien sollten nicht gleichzeitig entlehnt sein.

 

Wie lange kann ich die Medien entlehnen?

Die Leihfrist für Bücher, Spiele und CD-/DVD-ROMs beträgt vier Wochen, für Zeitschriften und Literatur-CDs zwei Wochen, für DVDs und Musik-CDs eine Woche.
Die Leihfrist für die eMedien der "Bibliothek digital" kann der Detailbeschreibung des einzelnen digitalen Mediums entnommen werden.
Entlehnungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.

Ausnahme: Auf Grund des Busfahrplanes können im Bücherbus alle Bücher, Zeitschriften, CD-ROMs und CDs für 4 Wochen ausgeliehen und auch bis zu zweimal für jeweils 4 Wochen verlängert werden.

 

Wie kann ich die Entlehnfrist verlängern?

Eine - maximal zweimalige - Verlängerung der Leihfrist (nur für Medien, deren Leihfrist noch nicht abgelaufen ist!) ist in der Bibliothek, telefonisch und über die Homepage möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.

Die Verlängerungsfristen betragen:
max. 2x 2 Wochen für Bücher, CD-/DVD-ROMs, Konsolen- und Brettspiele, Sprachtrainingspakete, Themenpakete und Unterrichtsmaterialien
max. 2x 1 Woche für Literatur-CDs, Musik-CDs, DVDs und Zeitschriften

Bei Bestsellern und eMedien ist keine Verlängerung möglich!

Ausnahme: Auf Grund des Busfahrplanes können im Bücherbus alle Medien für 4 Wochen ausgeliehen und auch bis zu zweimal für jeweils 4 Wochen verlängert werden.

 

Ist das Vorbestellen von entlehnten Medien gebührenpflichtig?

Ja, die Reservierung kostet pro Medium 1 Euro und wird verrechnet, sobald die Reservierung getätigt wird. Die Vorbestellgebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn das Medium nicht abgeholt wird.

 

Wie erfahre ich, dass ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?

Nach Rückgabe des vorbestellten Mediums durch andere Benutzer:innen werden Sie verständigt; das Medium bleibt dann innerhalb der Bereitstellungsfrist für Sie reserviert.

 

Wie kann ich feststellen, welche Medien ich entlehnt habe und wann ich sie zurückgeben muss?

Persönlich oder telefonisch in jeder Zweigstelle sowie online im Konto unter Angabe von Ausweisnummer und Passwort. (Falls von Ihnen noch nicht verändert, ist es Ihr Geburtsdatum in der Form DD.MM.YYYY. z.B.: 24.06.1999)

Haben Sie Ihre eMail-Adresse bekannt gegeben, erhalten Sie kurz vor Ablauf der Entlehnfrist ein Erinnerungs-eMail. Aber Achtung:
Diese Erinnerungs-eMails sind ein freiwilliges Zusatzservice Ihrer Stadtbibliothek. 
Der Nichterhalt einer eMail-Erinnerung enthebt nicht von der Sorgfaltspflicht, entliehene Medien rechtzeitig zurückzugeben!

 

Was geschieht, wenn ich ein Medium nicht rechtzeitig zurückbringe?

Wenn die Entlehnfrist überzogen wird, ist - unabhängig vom Erhalt einer Mahnung - eine Versäumnisgebühr von 0,30 Euro pro Medium und Tag für alle Medien (Bücher, Zeitschriften, Literatur-CDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, Spiele, DVDs und Musik-CDs) zu bezahlen.
Bei heruntergeladenen eMedien aus der "Bibliothek digital" ist eine Rückgabe nicht erforderlich, da am Ende der Leihfrist die Nutzbarkeit automatisch erlischt.

 

Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?

Die Benutzerin bzw. der Benutzer hat für Verlust oder Beschädigung von Medien und Geräten Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen eines Medienpaketes ist das gesamte Medienpaket zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern.
Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von der Benutzerin bzw. vom Benutzer durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungspreis. Für den Ersatz von Medien ist außerdem eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

 

Muss ich auch ein Medium ersetzen, wenn ich dieses bereits beschädigt aus der Bibliothek mitgenommen habe?

Grundsätzlich ja. Deshalb ist es wichtig, bereits vorhandene Beschädigungen, bereits beim Entlehnen an der Theke zu melden, damit diese vermerkt werden können. Sonst wird angenommen, dass Sie das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten haben und die Haftung übernehmen.

 

Muss ich die Medien in die Zweigstelle zurückbringen, in der ich sie entlehnt habe?

Nein, die Rückgabe ist in jeder Zweigstelle möglich.

 

Müssen entlehnte Medien von der Inhaberin bzw. vom Inhaber des Ausweises persönlich zurückgebracht werden?

Nein, sie können auch von anderen Personen zurückgebracht werden. Für die Rückgabe ist auch kein Ausweis nötig. Zu beachten ist aber, dass die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber für die ordnungsgemäße Rückgabe haftet.

 

Wie werde ich über neu gekaufte Medien informiert?

Durch Auskünfte und Beratung der Bibliothekar:innen sowie online auf der Homepage im Feld "Neue Medien". Hier finden Sie alle Neuzugänge der vergangenen 30 Tage, geordnet nach Medienarten. Außerdem können Sie sich diese per RSS-Feed abonnieren.

 

Wird auf meine Buchwünsche und Vorschläge eingegangen?

Wir sind bemüht, Medienwünsche der Benutzer:innen nach Möglichkeit zu erfüllen. Sie können Ihre Wünsche in den Bibliotheken direkt deponieren, uns ein E-mail schicken oder unser Online-Formular ausfüllen.

 

Wie und wo gibt es die Möglichkeit der Internetnutzung?

Die Internetterminals können von den Benutzer:innen der Stadtbibliothek gebührenfrei genutzt werden. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können die PC-Arbeitsplätze bzw. das Internet nur mit Einwilligung eines/r Erziehungsberechtigte nutzen.

Die Reihenfolge der Nutzung erfolgt chronologisch nach Anmeldungszeitpunkt. Bei erhöhtem Bedarf bzw. wartenden Nutzer:innen kann die Nutzungsdauer auf eine Stunde pro Mitglied und Tag beschränkt werden.

Derzeit gibt es sechs Internetterminals in der Mediathek, der Stadtbibliothek Graz West, ebenso jeweils sechs im Zanklhof und in der Stadtbibliothek Graz Süd sowie vier in der Zweigstelle Graz Ost und einen Internet-PC in der Stadtbibliothek Gösting. Die Zweigstelle Graz Nord bietet acht Terminals. In allen Zweigstellen (außer dem Bücherbus) gibt es einen WLAN-Hotspot zum drahtlosen Arbeiten und Surfen mit der eigenen Hardware - kostenfrei.

 

Gilt der im Bücherbus ausgestellte Ausweis auch in den Stadtbibliotheken?

Der Bücherbus ist Teil des Stadtbibliotheksnetzes und daher gilt jeder Ausweis - unabhängig, ob er in der Hauptbibliothek, einer der Zweigstellen, der Mediathek oder im Bücherbus ausgestellt wurde - überall.

 

Kann man die Bücher aus dem Bücherbus auch in anderen Zweigstellen zurück geben?

Ja, das ist möglich. Grundsätzlich ist es aber besser, die Bücher im Bus zurückzugeben.

 

Können an Schulstandorten des Bücherbusses auch Erwachsene den Bücherbus besuchen und Medien ausleihen?

Ja! An allen Ausleihstellen des Bücherbusses sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen eingeladen, die Dienste der Fahrbibliothek zu nützen, unabhängig davon, ob sich die Haltestelle vor einer Schule oder woanders befindet.

 

Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film ausleihen?

Kinder und Jugendliche können nur Filme ausleihen, die von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft) für ihr Alter freigegeben sind.

 

Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?

Ja - dieses besondere Service für unsere Benutzer:innen bieten wir in allen Bibliotheksfilialen (außer beim Bücherbus) an, wo sich nahe den Eingangsbereichen Rückgabeboxen oder Rückgabeklappen befinden. (Bei der Hauptbibliothek Zanklhof befindet sich die Rückgabeklappe vis-à-vis neben dem Eingang der Mediathek.) Diese gewährleisten die problemlose Rückgabe der entliehenen Medien außerhalb der Öffnungszeiten. Hierbei bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • Benutzer:innen haften für die in die Rückgabebox eingeworfenen Medien bis zum Zeitpunkt der Entlastung auf ihrem Konto
  • CDs, CD-ROMs, DVDs etc. wegen der Empfindlichkeit der Medien und Hüllen bitte sicher und kleinformatig verpackt einwerfen
  • Bitte kein Geld einwerfen! 
  • Spiele bitte nur bei der Einwurfklappe der Zweigstelle Graz Nord in der Theodor-Körner-Straße zurückgeben!

 

Was ist die "Bibliothek digital"?

Die "Bibliothek digital" ist ein Service, mit dem unsere Benutzer:innen viele Tausend digitale Medien verschiedenster Art (eBook, eAudio, eVideo, eMusic, ePaper) online entlehnen können. Einfach, schnell, jederzeit und ohne Zusatzkosten können diese Medien von unserer Homepage heruntergeladen werden - nur ein Internetanschluss und ein gültiger Benutzerausweis sind erforderlich.

 

Und was muss ich tun, um die "Bibliothek digital" nutzen zu können?

In sechs einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrem Wunschmedium:

  • Unsere Website aufrufen, oder direkt unsere "Bibliothek digital"-Seite http://www.bibliothek-digital.de/graz/
  • Ein auf der Startseite angebotenes Medium auswählen oder gezielt nach anderen Medien suchen
  • Bei Interesse unter "Details" Informationen und/oder eine Vorschau auf das Medium abrufen
  • Das Medium in den Bibliothekskorb legen und "Jetzt ausleihen" anklicken
  • Mit Ihrer Nutzerkennung und Passwort einloggen
  • Medium herunterladen - und auf dem Rechner ansehen, anhören oder auf ein mobiles Endgerät ziehen.

 

Kann man eine Gesamtliste der entlehnten Medien ausgedruckt bekommen?

Nein. Die Bibliothekssoftware bietet aus Datenschutzgründen keine Speicherung der zurückgegebenen Medien bei den jeweiligen Nutzer:nnen an. Es wird nur beim jeweiligen Medium die Mitgliedsnummer gespeichert (aber nicht umgekehrt!), was bedeutet, dass man später an der Ausleihtheke erfragen kann, ob man ein bestimmtes einzelnes Medium schon einmal ausgeliehen hatte. Diese Funktion heißt "Ausleihhistorie speichern". Das Einverständnis zu „Ausleihhistorie speichern“ wird bei der Anmeldung auf dem Einschreibformular abgefragt, kann aber auch nachträglich jederzeit aktiviert werden.
Zur Speicherung einer persönlichen "Leseliste" gibt es z.B. zahlreiche Apps, die auf dem eigenen mobilen Gerät gespeichert werden können. Auch ein schriftliches "Lesetagebuch" kann eine gute Alternative sein, um einen Überblick über bereits Gelesenes zu behalten.