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FAQs

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?
Gilt der Bibliotheksausweis nur in der Zweigstelle, in der er ausgestellt wurde?
Ist der Ausweis übertragbar?
Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
Was kostet das Entlehnen?
Wer hat Anspruch auf ermäßigte Gebühren?
Wer ist von den Gebühren befreit?
Ist für das  Postservice eine Gebühr zu entrichten?
Was kann ich in der Bibliothek auch ohne Ausweis nutzen?
Warum darf man ohne Ausweis keine Medien entlehnen?
Wie suche ich nach einem gewünschten Medium?
Wie viele Medien kann ich gleichzeitig entlehnen?
Wie lange kann ich die Medien entlehnen?
Wie kann ich die Entlehnfrist verlängern?
Ist das Vorbestellen von entlehnten Medien gebührenpflichtig?
Wie erfahre ich, dass ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?
Wie kann ich feststellen, welche Medien ich entlehnt habe und wann ich sie zurückgeben muss?
Was geschieht, wenn ich ein Medium nicht rechtzeitig zurückbringe?
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?
Muss ich auch ein Medium bzw. eine Hülle ersetzen, wenn ich diese/s bereits beschädigt aus der Bibliothek mitgenommen habe?
Muss ich die Medien in die Zweigstelle zurückbringen, in der ich sie entlehnt habe?
Müssen entlehnte Medien vom/von der Inhaber/in des Ausweises persönlich zurückgebracht werden?
Wie werde ich über neu gekaufte Medien informiert?
Wird auf meine Buchwünsche und Vorschläge eingegangen?
Wie und wo gibt es die Möglichkeit der Internetnutzung?
Gilt der im Bücherbus ausgestellte Ausweis auch in den Stadtbibliotheken?
Kann man die Bücher aus dem Bücherbus auch in anderen Zweigstellen zurück geben?
Können an Schulstandorten des Bücherbusses auch Erwachsene den Bücherbus besuchen und Medien ausleihen?
Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film ausleihen?
Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?
Was ist überhaupt die "Bibliothek digital"?
Und was muss ich tun, um die "Bibliothek digital" nutzen zu können?


Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

Gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eines Dokumentes, welches Ihren aktuellen Wohnsitz glaubhaft macht.

 

Gilt der Bibliotheksausweis nur in der Zweigstelle, in der er ausgestellt wurde?

Der Bibliotheksausweis ist in allen Stadtbibliotheken, der Mediathek und im Bücherbus gültig.

 

Ist der Ausweis übertragbar?

Der Bibliotheksausweis ist grundsätzlich nicht übertragbar. Der/die InhaberIn des Ausweises haftet auf jeden Fall für die Benutzung desselben, d.h. auch für die auf diesen Ausweis ausgeliehenen Medien.

 

Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?

Der Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist der Bibliothek sofort zu melden, damit der Ausweis gesperrt werden kann. Für die Ausstellung des Ersatzausweises wird 1 Euro verrechnet.

 

Was kostet das Entlehnen?

Die Jahresgebühr beträgt 15 Euro, worin alle Entlehnungen inkludiert sind (nicht aber Versäumnis- und sonstige Gebühren).
Alternativ kann auch eine Halbjahresgebühr von 7,50 Euro entrichtet werden.

 

Wer hat Anspruch auf ermäßigte Gebühren?

Alle Kulturpass-Inhaberinnen haben Anspruch auf die ermäßigte Jahresgebühr von 10 Euro bzw. Halbjahresgebühr von 5 Euro, die auch die Nutzung des Postservices inkludiert.

 

Wer ist von den Gebühren befreit?

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind von der Jahresgebühr befreit. Die Gebührenbefreiung gilt nur für den Jahresbeitrag und die Tagesgebühr, nicht aber für Versäumnisgebühren und alle anderen Gebühren.

 

Ist für das Postservice eine Gebühr zu entrichten?

Für Kinder, Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und Kulturpass-InhaberInnen ist das Postservice kostenlos. Erwachsene benötigen zur Nutzung des Postervices eine erweiterte Jahresmitgliedschaft um 25 Euro bzw. eine Halbjahresmitgliedschaft um 12,50 Euro.

 

Was kann ich in der Bibliothek auch ohne Ausweis nutzen?

Vor Ort können die Medien auch ohne Bibliotheksausweis genutzt werden. Ohne Ausweis ist man aber nicht berechtigt, Medien zu entlehnen oder Internet-Terminals zu benutzen.

 

Warum darf man ohne Ausweis keine Medien entlehnen?

Da der/die AusweisinhaberIn für die entlehnten Medien haftet, ist die Vorlage des Ausweises ein Schutz für den/die InhaberIn, um zu verhindern, dass jemand unter Angabe eines anderen Namens Entlehnungen vornehmen kann.

 

Wie suche ich nach einem gewünschten Medium?

Im Online-Katalog der Stadtbibliothek Graz oder vor Ort in einer der Zweigstellen, die als Freihandbüchereien auf die selbsttätige Suche am Regal ausgerichtet sind, oder mit Beratung und Hilfe der BibliothekarInnen.

 

Wie viele Medien kann ich gleichzeitig entlehnen?

Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises und nach entrichteter Jahresgebühr. Die Anzahl der Medien pro Entlehnung kann von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.

 

Wie lange kann ich die Medien entlehnen?

Die Leihfrist für Bücher, CD-ROMs und DVD-ROMs beträgt vier Wochen, für Zeitschriften, Literatur-CDs, Tonkassetten und Spiele zwei Wochen, für DVDs, Videos und Musik-CDs eine Woche.
Die Leihfrist für die eMedien der "Bibliothek digital" können der Detailbeschreibung des einzelnen digitalen Mediums entnommen werden.
Entlehnungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.

 

Wie kann ich die Entlehnfrist verlängern?

Eine - maximal zweimalige - Verlängerung der Leihfrist ist in der Bibliothek, telefonisch und über die Homepage möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden. Die Verlängerungsfristen betragen:
max. 2x 2 Wochen für Bücher, CD-ROMsund DVD-ROMs
max. 2x 1 Woche für Zeitschriften, Literatur-CDs, Tonkassetten und Spiele
max. 1x 1 Woche für Musik-CDs, Videos und DVDs.

 

Ist das Vorbestellen von entlehnten Medien gebührenpflichtig?

Ja, die Reservierung kostet pro Medium 1 Euro und wird verrechnet, sobald die Reservierung getätigt wird. Die Vorbestellgebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn das Medium nicht abgeholt wird.

 

Wie erfahre ich, dass ein vorbestelltes Medium eingetroffen ist?

Nach Rückgabe des vorbestellten Mediums durch andere BenutzerInnen werden Sie verständigt; das Medium bleibt dann innerhalb der Bereitstellungsfrist für Sie reserviert.

 

Wie kann ich feststellen, welche Medien ich entlehnt habe und wann ich sie zurückgeben muss?

Persönlich oder telefonisch in jeder Zweigstelle sowie online im Konto unter Angabe von Ausweisnummer und Passwort (= Geburtsdatum).

 

Was geschieht, wenn ich ein Medium nicht rechtzeitig zurückbringe?

Wenn die Entlehnfrist überzogen wird, ist - unabhängig vom Erhalt einer Mahnung - eine Versäumnisgebühr von 0,30 Euro pro Medium und Tag für alle Medien (Bücher, Zeitschriften, Literatur-CDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, Tonkassetten, Spiele, DVDs, Musik-CDs und Videos) zu bezahlen.
Bei heruntergeladenen eMedien aus der "Bibliothek digital" ist eine Rückgabe nicht erforderlich, da am Ende der Leihfrist die Nutzbarkeit automatisch erlischt.

 

Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?

Der/die BenutzerIn hat für Verlust oder Beschädigung von Medien und Geräten Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen eines Medienpaketes ist das gesamte Medienpaket zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern.
Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist vom/von der BenutzerIn durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht lieferbar ist, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungspreis. Für den Ersatz von Medien ist außerdem eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
Ist bei audiovisuellen Medien nur die Hülle beschädigt, so ist dafür eine Ersatzgebühr zu bezahlen.

 

Muss ich auch ein Medium bzw. eine Hülle ersetzen, wenn ich diese/s bereits beschädigt aus der Bibliothek mitgenommen habe?

Grundsätzlich ja. Deshalb ist es wichtig, bereits vorhandene Beschädigungen, beispielsweise an CD-Hüllen, bereits beim Entlehnen an der Theke zu melden, damit diese vermerkt werden können. Sonst wird angenommen, dass Sie das Medium in einwandfreiem Zustand erhalten haben und die Haftung übernehmen.

 

Muss ich die Medien in die Zweigstelle zurückbringen, in der ich sie entlehnt habe?

Nein, die Rückgabe ist in jeder Zweigstelle möglich. Ausgenommen sind die Medien der Mediathek: Diese sind ausnahmslos in der Mediathek zurück zu bringen.

 

Müssen entlehnte Medien vom/von der Inhaber/in des Ausweises persönlich zurückgebracht werden?

Nein, sie können auch von anderen Personen zurückgebracht werden. Für die Rückgabe ist auch kein Ausweis nötig. Zu beachten ist aber, dass der/die AusweisinhaberIn für die ordnungsgemäße Rückgabe haftet.

 

Wie werde ich über neu gekaufte Medien informiert?

Durch Auskünfte und Beratung der BibliothekarInnen sowie online auf der Homepage im Feld "Neue Medien". Hier finden Sie alle Neuzugänge der vergangenen 30 Tage, geordnet nach Medienarten. Außerdem können Sie sich diese per RSS-Feed abonnieren.

 

Wird auf meine Buchwünsche und Vorschläge eingegangen?

Wir sind bemüht, Medienwünsche der BenutzerInnen nach Möglichkeit zu erfüllen. Sie können Ihre Wünsche in den Bibliotheken direkt deponieren, uns ein E-mail schicken oder unser Online-Formular ausfüllen.

 

Wie und wo gibt es die Möglichkeit der Internetnutzung?

Die Internetterminals können von eingeschriebenen Mitgliedern der Stadtbibliothek pro Öffnungstag für jeweils mindestens eine Stunde (bei freier Kapazität auch länger) genutzt werden, wobei eine Stunde pro Öffnungstag gebührenfrei ist. Derzeit gibt es elf Internetterminals in der Mediathek, jeweils sechs im Zanklhof, in der Stadtbibliothek Graz West, Graz Süd und Graz Ost sowie einen Internet-PC in der Stadtbibliothek Gösting.

 

Gilt der im Bücherbus ausgestellte Ausweis auch in den Stadtbibliotheken?

Der Bücherbus ist Teil des Stadtbibliotheksnetzes und daher gilt jeder Ausweis - unabhängig, ob er in der Hauptbibliothek, einer der Zweigstellen, der Mediathek oder im Bücherbus ausgestellt wurde - überall.

 

Kann man die Bücher aus dem Bücherbus auch in anderen Zweigstellen zurück geben?

Ja, das ist möglich. Grundsätzlich ist es aber besser, die Bücher im Bus zurückzugeben.

 

Können an Schulstandorten des Bücherbusses auch Erwachsene den Bücherbus besuchen und Medien ausleihen?

Ja! An allen Ausleihstellen des Bücherbusses sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen eingeladen, die Dienste der Fahrbibliothek zu nützen, unabhängig davon, ob sich die Haltestelle vor einer Schule oder woanders befindet.

 

Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film ausleihen?

Kinder und Jugendliche können nur Filme ausleihen, die von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft) für ihr Alter freigegeben sind.

 

Kann ich Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?

Ja - dieses besondere Service für unsere BenutzerInnen bieten wir in drei Bibliotheksfilialen an. Vor den Eingängen der Zweigstellen Graz West, Graz Ost und Graz Süd befinden sich Rückgabeboxen. Diese gewährleisten die problemlose Rückgabe der entliehenen Medien außerhalb der Öffnungszeiten. Hierbei bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

 

Was ist überhaupt die "Bibliothek digital"?

Die "Bibliothek digital" ist ein Service, mit dem unsere BenutzerInnen 11.000 digitale Medien verschiedenster Art (eBook, eAudio, eVideo, eMusic, ePaper) online entlehnen können. Einfach, schnell, jederzeit und ohne Zusatzkosten können diese Medien von unserer Homepage heruntergeladen werden - nur ein Internetanschluss und ein gültiger Benutzerausweis sind erforderlich.

 

Und was muss ich tun, um die "Bibliothek digital" nutzen zu können?

In sechs einfachen Schritten kommen Sie zu Ihrem Wunschmedium: